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Auftragsverarbeitungsvertrag

Donnerstag, 24. Mai 2018

Wenn Sie als Nutzer unserer Produkte personenbezogene Daten verarbeiten, sind Sie verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit uns abzuschließen. Das regelt Artikel 28 der DSGVO. Sobald ein AVV abgeschlossen ist, verpflichten wir uns Ihnen gegenüber, die Pflichten eines Auftragsverarbeiters nach Artikel 28 einzuhalten.

Beispiele für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind Webshops mit Kundenlogin-Bereich, auch andere CMS mit Kundenbereich oder Kontaktformulare auf der Homepage.

Den Muster-Auftragsverarbeitungsvertrag senden wir Ihnen auf Anfrage zu – bitte nutzen Sie das Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Sie erhalten den Vertrag zur Unterschrift als PDF.